
Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und psychoanalytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
Integrierte Ausbildung in psychoanalytisch begründeten Verfahren für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie | |
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Für | Zugangsvoraussetzungen: Studienabschluss in Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik und Heilpädagogik (Diplom, Master, Magister). Nähere Auskünfte und Klärung über die Ausbildungsleitung. Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung. |
Dauer | Berufsbegleitend 5 Jahre |
Selbsterfahrung |
Die Lehranalyse findet in der Regel mit 3 Sitzungen pro Woche ausbildungsbegleitend bei von der MAP dazu
anerkannten Personen statt. 150 Stunden analytische Gruppenselbsterfahrung.
Um mehr Zugang zur eigenen Spielfähigkeit zu finden, wird auch die Teilnahme an einer „Professionsspezifischen Selbsterfahrung“ (MAP extern) empfohlen. |
Balintgruppe | (Patientenzentrierte Selbsterfahrung ) 35 Stunden in einer kontinuierlichen Gruppe. |
Theoretische Ausbildung |
Es werden max. 10 - 14 Ausbildungswochenenden im Jahr durchgeführt (Freitagabend 4, Samstag 8 Std). Die
theoretische Ausbildung umfasst ca.800 Stunden. Sie vermittelt allgemeine Grundkenntnisse und vertiefte Kenntnisse
in den psychoanalytisch begründeten Verfahren und deren Anwendung in tiefenpsychologisch fundierter und
psychoanalytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Dazu begleitende kasuistisch-technische Seminare während der Ausbildung. |
Praktische Ausbildung | |
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Anamnesenerhebung | 20 schriftlich ausgearbeitete supervidierte Anamnesen |
Behandlungen | Mindestens 1000 Behandlungsstunden unter Supervision (1:4) bei mind. 10 Behandlungsfällen (mindestens 4 analytische Psychotherapien und 4 tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien) unter Supervision (1:4). Bis zu 50 Supervisionssitzungen können auch als Gruppenkontrollen durchgeführt werden. In begrenztem Umfang können auf Antrag auch Supervisionen bei von der MAP anerkannten externen Lehrpersonen (DGPT-Anerkennung) durchführt werden. |
Klinisch-Praktische Tätigkeit | |
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Nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes 1.800 Stunden, davon 1.200 Stunden in einer kinderpsychiatrischen Einrichtung, mit der die MAP einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat bzw. individuell abschließt. 600 Stunden in Psychosomatik oder Psychotherapie an einer Klinik oder in einer Praxis der kinder-psychosomatisch oder kinderpsychotherapeutischen Versorgung abgeleistet, mit der die MAP kooperiert. |


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